Es gibt verschiedene landes- und bundesweite Ausschreibungen, die sich an beispielhaft arbeitende Einrichtungen oder innovative Projektideen wenden und diese auszeichnen.
In den hessischen Familienzentren wird in vielerlei Hinsicht ausgezeichnet gearbeitet. Vielleicht eignet sich auch Ihre Einrichtung oder eines Ihrer modellhaften Angebot zur Bewerbung auf die unten stehenden Ausschreibungen. Gerne können Sie die Informationen an Ihre Kooperationspartner oder andere geeginete Einrichtungen weiterleiten.
Die Hessische Staatskanzlei und die Landesstiftung "Miteinander in Hessen" suchen für das Modellvorhaben „Alter Treffpunkt – Neuer Anstrich. Starthilfe für kreative Köpfe" nunmehr zum dritten Mal Initiativen, die lebendige Treffpunkte in ländlichen Räumen dort (wieder) entstehen lassen, wo sie fehlen.
Um in ländlichen Gemeinden und Dörfern Orte der Begegnung und des Austauschs neu zu schaffen ode zu reaktivieren werden innovativen Ideen und bürgerschaftliches Engagement mit Expertise und Prozessbegleitung unterstützt. Die ausgewählten Initiativen werden mit einem praxisorientierten Starthilfe-Paket - einem Pool von Expertinnen und Experten sowie Moderation, Coaching und Beratung - gefördert. Zielsetzung ist die Entwicklung eines nachhaltigen Plans, der währenddessen eigenständig vor Ort umgesetzt werden kann.
Bewerbungen sind in zwei Kategorien möglich:
Bewerbungen können bis zum 12. Juni 2023 über ein Online-Formular eingereicht werden. Weitere Informationen zum Modellvorhaben und zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden sich hier.
Öffentliche Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2024
Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. In den Projekten sollen vertrauensvolle soziale Beziehungen entstehen, die gelingende Integration und ein tolerantes und solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen. Dieses bildet die Basis für einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft, wie ihn das Bundesprogramm (BGZ) versteht und fördert: Als ein Gemeinwesen, dem sich alle Menschen verbunden fühlen, das Teilhabe ermöglicht, in dem Vielfalt Akzeptanz findet und demokratische Werte gelebt werden. Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen, und somit das Ehrenamt zu stärken, sind ebenfalls wichtige Elemente des Bundesprogramms.
Die Projekte sollen einem der folgende Schwerpunkte zugeordnet werden:
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind.
Die maximale Fördersumme beträgt 70.000 Euro jährlich und die maximale Projektlaufzeit umfasst drei Kalenderjahre (bis zu 36 Monate). Es müssen mindestens 10 Prozent Eigenmittel eingebracht werden. Die Projekte können ausschließlich im Wege einer Anschubfinanzierung gefördert werden.
Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 30.06.2023 (Ausschlussfrist Poststempel).
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bgz-vorort.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Foerderung/Informationen/Interessenbekundungsverfahren/ibv-foerdermittel-projekte-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Hilfspaket für gemeinnützige Vereine
Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden. Der Förderzeitraum umfasst zunächst den Zeitraum vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023.
Vereine und Verbände im Bereich Familie (Kinder, Jugendliche, Senioren), Arbeit, Soziales, Gesundheit, Menschen mit Behinderung, Integration und Asyl können den Antrag beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration stellen. Eine gute Übersicht mit den Downloads „Förderrichtlinie Energiekostenhilfe“ und einem „Musterantrag Energiehilfe“ findet sich auf der Homepage des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Fragen und Antworten zur „Energiekostenhilfe zur Stärkung der hessischen Vereine können hier eingesehen werden.
Bereits zum neunten Mal zeichnet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration Konzepte aus, die das Miteinander von Jung und Alt fördern, die Verantwortung füreinander vor Ort in den Blick nehmen und dabei bestehende Strukturen, Angebote und Hilfen nutzen und miteinander verknüpfen. Der Wettbewerb „Aktion Generation – lokale Familien stärken“ ist eine Auszeichnung für gelungene kommunale Strategien der bedarfsgerechten Vernetzung und Ausrichtung von Angeboten im senioren- und generationenpolitischen Bereich. Darüber hinaus ist die Ausschreibung Ansporn und Motivation zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Region. Für den Wettbewerb sind Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 € vorgesehen.
Sie können sich digital bis zum 15. Juni 2023 über das Bewerbungsformular auf der Homepage des Hessischen Sozialministeriums unter https://soziales.hessen.de/seniorinnen/seniorenpolitik/aktion-generation bewerben.
Vom 15. Mai bis 17. Juli können sich Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit über das Online-Portal https://antragsportal.telekom-stiftung.de für eine Förderung durch die Ich kann was!-Initiative bewerben. Mit einer Förderhöhe von bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben werden Projekte im Bereich medialer und digitaler Kompetenzförderung unterstützt. Das Alter der Kinder und Jugendlichen in den geförderten Projekten liegt zwischen 10 und 16 Jahren. Neue Projektansätze, aber auch Konzepte zur Weiterentwicklung der laufenden oder abgeschlossenen Projekte in dem Themenbereich „Kompetenzen für die digitale Welt“ sind gleichermaßen willkommen. Ausführlichere inhaltliche Informationen gibt es hier, oder auf www.telekom-stiftung.de/ikw. Im September 2023 entscheidet eine Jury darüber, welche Projekte und Einrichtungen eine Förderzusage erhalten.Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf beim Antrag, ist eine Einwahl zur online Antrags-Sprechstunde möglich:
Dienstag, 23. Mai, 09:00 bis 10:00 Uhr https://dtag.webex.com/dtag/j.php?MTID=mffb28332e0695c48a84494a6b3ceaf53
Donnerstag, 01. Juni, 13:30 – 14:30 Uhr https://dtag.webex.com/dtag/j.php?MTID=mddc567fbf5a805e837b0bce56df7647d
Donnerstag, 15. Juni, 16-17 Uhr https://dtag.webex.com/dtag/j.php?MTID=m4bd3806f115739265d307e4c8f63ed26
Dienstag, 20.Juni, 9-10 Uhr https://dtag.webex.com/dtag/j.php?MTID=m7e0f6e33d66d1169766728300566f03b
Bei inhaltlichen Fragen rund um die Bewerbung ist auch eine E-Mail unter der Mailadresse ich-kann-was@telekom-stiftung.de möglich.
Der Hessische Sozialpreis wird von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. in Kooperation mit LOTTO Hessen und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) verliehen. Unter dem diesjährigen Motto „Wir sind bunt - Projekte für Vielfalt im Zusammenleben“ werden Projekte gesucht, die Vielfalt leben und die sich für die Stärkung von Gemeinsamkeit, Vertrauen und Zugehörigkeit in der Gesellschaft einsetzen. Die Initiativen können beispielsweise aus Kommunen, Schulen, Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen, Organisationen des Kultur-, Gesundheits- und Sozialwesens, Religionsgemeinschaften oder Wohlfahrtsverbänden kommen. Es werden Preisgelder von insgesamt 30.000 Euro vergeben. Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Link: https://www.hessischer-sozialpreis.de/. Bewerbungsfrist: 09.08.23
Fördersumme: bis zu 5.000,- €
Weitere Informationen
Aktion Mensch fördert unter dem Titel „#1BarriereWeniger“ Maßnahmen, die den öffentlichen Raum barrierefreier machen. Die eingereichten Ideen sollen von gemeinnützigen Projekt-Partner*innen in Zusammenarbeit mit Partner*innen aus der Privatwirtschaft oder öffentlich-rechtlichen Institutionen umgesetzt werden. Auch Privatpersonen, die in ihrem Alltag auf Barrieren stoßen, können diese bei Vereinen in der Nachbarschaft für die Förderaktion vorschlagen. Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Mit dem Programm AUF!leben – Zukunft ist jetzt. unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts.
Ziel ist es, gemeinsam mit strategischen Partner:innen und lokalen Akteur:innen bundesweit wirksame Angebote zu erweitern und zu verstärken, die möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Programm finden Sie auf der Homepage der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.
Das erklärte Ziel der Spendenorganisation Stiftung Bildung: das Bildungssystem Deutschland verbessern.
Die Förderung von Ideen und Initiativen, die aus den über 40.000 Kita- und Schulfördervereinen im ganzen Land kommen, steht dabei im Vordergrund. Mit Förderfonds zu verschiedenen Themen bietet die Stiftung unterschiedliche Projektförderungen an.
Einsamkeit ist ein weit verbreitetes Problem in Deutschland, das nicht nur, aber verstärkt ältere Menschen trifft. Vor diesem Hintergrund haben die Europäische Union und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Programm "Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation" (STäM) ins Leben gerufen. Mehr als 70 regionale Projektträger bundesweit erhalten dafür bis 2027 rund 50 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), 12 Millionen Euro kommen aus Eigenmitteln der Träger. Von Oktober 2022 bis September 2027 unterstützt das Programm freie gemeinnützige Träger sowie Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat, Angebote für Menschen ab 60 Jahren zur Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation zu initiieren. Weitere Informationen auf der Homepage des BMFSFJ.
Mit dem „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten Kinder und Jugendliche die Chance, eigene Ideen zu entwickeln und umzusetzen und so ihr direktes Lebensumfeld mitzugestalten. Dafür können sie ab 2023 Fördermittel beantragen. Kommunen und Träger, die Kinder und Jugendliche dabei begleiten, erhalten Unterstützung. Das „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Nähere Informationen zum Programm erhalten Sie unter Für Träger – Das Zukunftspaket (das-zukunftspaket.de). Die Informationsveranstaltung zum Programm und den Möglichkeiten der Antragstellung im Januar ist leider bereits ausgebucht. Die Veranstaltung vom 18. Januar wird jedoch aufgezeichnet und im Anschluss auf der Website zur Verfügung gestellt.