Leistungen der Familienkasse

Die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten regionalen Familienkassen sind für die Bewilligung von Kindergeld und Kinderzuschlag zuständig. In Hessen können diiese finanziellen Leistungen bei den zuständigen Stellen der Familienkasse Hessen beantragt werden. Diese sowie viele hilfreiche Informationen zu den Leistungen und zum Antragsverfahren sind hier auf den Internetseiten der Familienkasse zu finden. 

Die zweite Stufe der Bürgergeldreform schafft u.a. für Familien weitere Entlastung – so kann sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag erhöhen oder sogar erstmals entstehen. Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten. Familien, die bisher keinen, oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit womöglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ablehnung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem Folgeantrag höher ausfallen kann.  

Welche Änderungen sich positiv auf die Berechnung des Kinderzuschlags auswirken können Sie hier einsehen.

 

Die Familienkasse Hessen untersützt Familienzentren bei der Information und Beratung von Eltern. Sie bietet bei Interesse Schulungen für Fachkräfte an. 
Einrichtungen können ein Lotsenplakat „Finanzielle Familienleistungen auf einen Blick“  bei der Familienkasse Hessen bestellen, das  individualisiert für verschiedene Städte und Landkreise in Hessen zur Verfügung steht.  Es gibt das Plakat auch jeweils als Flyerversion.

Lade Daten