Kinder Alleinerziehender, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Unterhaltsvorschussleistungen werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt.
Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen nehmen in Hessen die Unterhaltsvorschussstellen der örtlichen Jugendämter der Kreise und Städte entgegen. Die Adressen der Unterhaltsvorschussstellen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen unter Ansprechnpartner.