Die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) verabschieden die "Potsdamer Erklärung".
Das 66. Treffen der Beauftragen des Bundes und der Länder für Belange von Menschen mit Behinderung tagte am 16. und 17. November 2023. Inhaltlich befassten sich die Beauftragten unter anderem mit dem Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im und durch Sport. In Deutschland haben 55 Prozent der Menschen mit Behinderungen keinen Zugang zum Sport und sind in Sportvereinen unterrepräsentiert. Die Vertragsstaaten der UN- Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) verpflichten sich die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu bedingen. Dies begründet sich auf Artikel 30 der UN-BRK:
Artikel 30 der UN-BRK: “[…] (5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern; […]”
Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sehen Entwicklungsbedarf im Sport. Die nachfolgenden Punkte geben einen ersten Überblick über die Ausführungen der Potsdamer Erklärung:
Einen ausführlicheren Einblick erhalten Sie auf der Website des HMSI.
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