Seit 2011 unterstützt die hessische Landesregierung die Etablierung von Familienzentren.
Familienzentren sind ein wichtiger Bestandteil einer familienfreundlichen Infrastruktur. Auch in Hessen spielen sie mit ihren vielfältigen Angeboten und Unterstützungsleistungen für Familien - sowohl in städtischen Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum - eine wichtige Rolle als wohnortnahe Anlaufstellen für Familien in allen Lebenssituationen.
Die Hessische Landesregierung erkennt die Bedeutung der Familienzentren ausdrücklich an und baut das Netzwerk der Einrichtungen im Land kontinuierlich weiter aus. Seit 2011 wird die Etablierung von Familienzentren finanziell unterstützt.
Die jährliche finanzielle Unterstützung pro Einrichtung beträgt ab 2021 maximal 18.000,- €. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für die Leitung, Koordinierung, Vernetzung, das Management des Familienzentrums, die Sicherstellung der notwendigen Angebote, Fortbildungen, Vernetzungstreffen etc.
Bewilligungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit ist das Regierungspräsidium Kassel. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration entscheidet über die zu gewährenden Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Beantragung und die Abwicklung mit der entsprechenden Auszahlung erfolgt ausschließlich über das Regierungspräsidium Kassel.
Alle Informationen zu den Fördermodalitäten und die notwendigen erhalten Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel.
Im Jahr 2023 werden 214 Einrichtungen als Familienzentren vom Land Hessen gefördert. Hier finden Sie eine Adressliste der Einrichtungen im Pdf-Format.
Die Formulare für die Antragstellung 2024 sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel abrufbar.
Hinweis: die Antragstellung soll ausschließlich auf dem Postweg bis spätestens 31.10.2023 erfolgen und nicht zusätzlich per Mail oder Fax.