Förderprogramm Familienzentren in Hessen

Seit 2011 unterstützt die hessische Landesregierung die Etablierung von Familienzentren.

Familienzentren sind ein wichtiger Bestandteil einer familienfreundlichen Infrastruktur. Auch in Hessen spielen sie mit ihren vielfältigen Angeboten und Unterstützungsleistungen für Familien - sowohl in städtischen Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum - eine wichtige Rolle als wohnortnahe Anlaufstellen für Familien in allen Lebenssituationen.  

Die Hessische Landesregierung erkennt die Bedeutung der Familienzentren ausdrücklich an und baut das Netzwerk der Einrichtungen im Land kontinuierlich weiter aus. Seit 2011 wird die Etablierung von Familienzentren finanziell unterstützt.

Maximaler Unterstützungsbetrag

Die jährliche finanzielle Unterstützung pro Einrichtung beträgt ab 2021 maximal 18.000,- €. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für die Leitung, Koordinierung, Vernetzung, das Management des Familienzentrums, die Sicherstellung der notwendigen Angebote, Fortbildungen, Vernetzungstreffen etc.

Bewilligungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit ist das Regierungspräsidium Kassel. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration entscheidet über die zu gewährenden Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Beantragung und die Abwicklung mit der entsprechenden Auszahlung erfolgt ausschließlich über das Regierungspräsidium Kassel.

Alle Informationen zu den Fördermodalitäten und die notwendigen erhalten Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel.

Im Jahr 2023 werden 214 Einrichtungen als Familienzentren vom Land Hessen gefördert. Hier finden Sie eine Adressliste der Einrichtungen im Pdf-Format.

Der Verwendungsnachweis für die Förderung 2022 ist bis zum 31. März 2023 beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen (Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel) und besteht aus zwei Teilen. Erstens ist das Formular „Verwendungsnachweis“ auszufüllen, in dem die Einnahmen und Ausgaben für das Projekt Familienzentrum - und somit die korrekte Verwendung der Fördermittel – zahlenmäßig nachgewiesen werden. Das Formular ist auf der Internetseite des RP Kassel herunterzuladen. Zweitens ist ein inhaltlicher Sachbericht in Textform zu erstellen, aus dem hervorgeht, wie die im Antrag aufgeführten Angebote des Familienzentrums umgesetzt wurden. Hierfür gibt es kein Formular oder Formatvorgaben.

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