Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Im Dezember 2006 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu fördern und zu schützen. Ihnen ist eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und dabei ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.
In Hessen regelt das Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) die Umsetzung der Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention. 2019 hat der Hessische Landtag das Gesetz geändert und ergänzend festgeschrieben, dass das Land Hessen erstmals eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte für die Dauer der Wahlperiode beruft. Seit 1. März 2020 nimmt Frau Rika Esser dieses Amt wahr.
Das Hessische Kabinett hat zudem am 2. Juli 2012 dem Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugestimmt. Alle Informationen zum Aktionsplan finden Sie im Themenportal: Aktionsplan Behindertenrechtskonvention.
Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen durch Stellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
Beratung zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe bietet bundesweit die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®). Auch in Hessen gibt es EUTB-Beratungsstellen, die Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige vor Ort unentgeltlich und auf Augenhöhe beraten, um gemeinsam individuelle Lösungen zu entwickeln. Hierzu arbeiten die EUTBs mit verschiedenen lokalen Netzwerken zusammen, zu denen auch die Familienzentren gehören können.
Den Flyer mit weiteren Informationen zu den EUTBs können Sie hier herunterladen.